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Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen gehören zu den gefährlichen Arbeitsmitteln, welche gemäß der DGUV G 308-008 nur durch speziell geschultes und schriftlich bestelltes Personal bedient werden dürfen. In der Praxis wird der Grund hierfür leider häufig unterschätzt: Fehlverhalten eines ungeschulten Nutzers kann leicht zu schweren bis tödlichen Unfällen führen, welche in der Regel den Nutzer selbst treffen.

Angebot der S-I-B

Unsere erfahrenen Ausbilder*innen schulen Ihre Mitarbeiter*innen nicht nur im sicheren Umgang entsprechend der DGUV Vorgaben, sondern legen einen besonderen Schwerpunkt auf Sicherheitskultur und Unfallprävention. Auch die Einweisung auf Ihre im Betrieb befindlichen Hubarbeitsbühnen gehört natürlich dazu. Gerne Berücksichtigen wir dabei Ihre individuellen örtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen. Wir verfolgen damit das Ziel nicht nur die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern einen wertigen Beitrag zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu leisten.

Sie wünschen eine Schulung in Ihrem Betrieb ? Sprechen Sie uns gerne an!

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