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Ertüchtigte Rettungskräfte (ERK)

Ihr Unternehmen ist außerhalb des öffentlichen Raumes tätig, d.h. Ihr Arbeitsplatz ist für die Rettungskräfte der Feuerwehren nicht einfach zu erreichen, liegt unterhalb der Tagesoberfläche, in größeren Höhen, auf dem Wasser oder auf Großbaustellen?

Damit gilt die Rettungskette als unterbrochen wodurch alle Pflichten einer sicherzustellenden Personenrettung von verunfallten / verunglückten Personen auf den Unternehmer übergehen (ArbSchG §10, ArbStättV §4, BaustellenV §2).

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Angebot der S-I-B

Wir bilden Ihre Mitarbeiter in einer 3-tätigen Qualifizierungsmaßnahme zu ertüchtigten Rettungskräften aus und schließen somit die Rettungskette zu den öffentlichen Rettungsstrukturen der Feuerwehren:

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  • erweiterte Erste-Hilfe Ausbildung (aufbauend auf einer aktuellen 9UE Ersthelfer-Ausbildung)

  • Brandschutzhelferausbildung

âž” Ertüchtigte Rettungskraft (ERK)

  • Innerbetriebliche Notfallübung

  • Konformitätsüberprüfung der Brandschutz- und Rettungskonzepte der Arbeitsstätte

➔Nachweis der geschlossenen Rettungskette und Umsetzung der Unternehmerverantwortung

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Sie interessieren sich für eine ERK Ausbildung in Ihrem Betrieb ?

Sprechen Sie uns gerne an!

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