
Qualifizierte Person zur Inaugenscheinnahme von Gerüsten
Seit 2023 sieht die DGUV Information 201-011 die qualifizierte Person zur Inaugenscheinnahme von Gerüsten vor. Dies ist eine Ergänzung zur Abnahme des Gerüsts durch eine zur Prüfung befähigte Person; diese Abnahme erfolgt in der Regel bei der Übergabe durch den Ersteller.
Die Inaugenscheinnahme erfolgt mindestens arbeitstäglich durch das gerüstnutzende Unternehmen und dient dazu, offensichtliche Mängel – z. B. durch unerlaubte Änderungen anderer Gerüstnutzer – frühzeitig zu erkennen.
Angebot der S-I-B
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter*innen zur Inaugenscheinnahme von Gerüsten.
Dabei vermitteln unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nicht nur das notwendige fachliche Handwerkszeug, sondern gehen mit Praxiserfahrung auf erwartbare Gegebenheiten und Herausforderungen auf der Baustelle ein. Auf diese Weise erfüllen Sie nicht nur den durch die Berufsgenossenschaften formulierten Stand der Technik, sondern erhöhen die reale Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen.
Sie wünschen eine Schulung in Ihrem Betrieb ? Sprechen Sie uns gerne an !