Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Bereits in der Planungsphase eines Bauprojektes, die ganz entscheidend für seine erfolgreiche Realisierung ist, müssen eventuelle Risiken im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes identifiziert werden.
Sie können damit von vornherein ausgeschlossen werden bzw. entsprechend Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickelt werden.
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Verantwortung des Bauherrn
Für Bauprojekte, in denen mehrere Arbeitgeber tätig sind, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Bereits ein Nachunternehmer begründet diese Anforderung.
Der Fachexperte (SiGeKo) unterstützt und berät den Bauherrn bereits in der Planungsphase und in allen Bauphasen. Sein Fachwissen trägt dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
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Vorankündigung übermitteln
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voraussichtlich Dauer mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, über mehr als eine Arbeitsschicht, auf der Baustelle.
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Umfang der Arbeiten voraussichtlich größer als 500 Personentage
SiGe-Plan erstellen
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mehrere Arbeitgeber beteiligt und einen Vorankündigung notwendig
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mehrere Arbeitgeber und gefährlich Arbeiten nach Anhang 2 der Baustellenverordnung
SiGe-Koordinator bestellen
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mehrere Arbeitgeber beteiligt
Unterlage für spätere Arbeiten
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mehrere Arbeitgeber beteiligt
Angebot der S-I-B
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination unterschiedlichster Bauvorhaben.
Wir bieten z. B.
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in der Planungsphase:
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Erstellung der korrekten Vorankündigung der Baustelle zur fristgerechte Einreichung bei der zuständigen Behörde
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Identifizierung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken während des gesamten Bauablaufs
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Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
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Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten (RAB 32)
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in der Ausführungsphase:
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Erstellung eines detaillierten SiGe-Plans für alle Bauphasen
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Überprüfung und ggfs. Aktualisierung des SiGe-Plans bei Änderungen im Bauablauf
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Durchführung von Sicherheitsbesprechungen
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Einweisung der Auftragnehmer im Rahmen der Baustellenordnung
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Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben
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